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OLG Karlsruhe, 14.01.2016 - 22 U 106/15 |
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Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.07.2016 - IV ZR 45/16
Private Krankenversicherung: Erneute Gesundheitsprüfung im Falle eines …
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2016, 190 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, über die vom Kläger erstmals zulässigerweise im Berufungsverfahren gestellten Hilfsanträge sei zu befinden, weil der auf Feststellung einer erfolgten Vertragsänderung gerichtete Hauptantrag unbegründet sei. - KG, 31.01.2019 - 22 U 211/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision von …
Das setzt jedoch eine typische Sachlage voraus, an der es vorliegend fehlte, denn zum einen scheitert an der betreffenden Kreuzung der rechtliche Anknüpfungspunkt über § 9 Abs. 4 S. 1 StVO, weil die Regelung durch Lichtzeichen vorgeht (§ 37 Abs. 1 S. 1 StVO) und hier für Linksabbieger abschließend ist, zum anderen fehlte es mit Rücksicht auf die gesonderte Lichtzeichenregelung für Linksabbieger aber auch an einem typischen Geschehen (zur vergleichbaren Sachlage bei Vorhandensein eines grünen Räumpfeils BGH , Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 - NJW 1996, 1405, 1406 = NZV 1996, 231, 232 [II.1.d)aa)]; BGH , Urteil vom 6. Mai 1997 - VI ZR 150/96 - NZV 1997, 350 [II.1.b)]; BGH , Urteil vom 13. Februar 2007 - VI ZR 58/06 - NZV 2007, 294, 294 f. [9]; KG , [Hinweis-] Beschluss vom 21. Januar 2016 - 22 U 106/15 - [nicht veröffentlicht]; Kuhnke , Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, NZV 2018, 447, 452 f. [II.6.(2)(b)]).